Anfrage bzgl. Kahlschlag am Leimersdorfer Bach an die Untere Naturschutzbehörde Ahrweiler

Datum der Anfrage: 17.06.2019

[…]

vielen Dank für Ihre Auskünfte. Daraus ergeben sich weitere Fragen:

  • Welche Folgen kann die ordnungswidrige Vorgehensweise, ohne Ausnahmegenehmigung in einem nach §30 BNatschG und §15 LNatschG geschützten Biotop derart umfangreiche Abholzungen durchzuführen, aus Ihrer Sicht haben?
  • Welche Folgen wird die ordnungswidrige Vorgehensweise der Gemeinde Grafschaft seitens der Unteren Naturschutzbehörde haben, um Wiederholungstaten zu verhindern?

Bezüglich des ebenfalls von der Gemeinde Grafschaft am Leimersdorfer Bach östlich von Niederich beauftragten radikalen Kahlschlags, stellen sich mir ebenfalls die drei Fragen:

  • Wurde die Untere Naturschutzbehörde vor dem beabsichtigen Kahlschlag in dem nach §30 BNatschG und nach §15LNatschG geschützten Biotop von der Gemeinde Grafschaft informiert?
  • Hat die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragt?
  • Wurde eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt?

Mit freundlichen Grüßen
[…]

Antwort des Adressaten: Am 28. 03. 2024 : Keine

(In § 12 Abs. 3 LTranspG heißt es: Die Information soll unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zugänglich gemacht werden.)