Massive Zerstörungen in nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz geschützten Biotopen:

Nachdem die Eingriffe in den Biotopen Alt-/Essigbach und Swistbach Holzweiler von privater Hand vorgenommen wurden, hat die Gemeinde nun die Abholzungen in den Biotopen Swistbach Eckendorf und Leimersdorfer Bach zu verantworten. WDR und SWR haben berichtet. Zu den TV-Berichten

In allen Fällen sind geschützte Biotope betroffen, zu denen es in §30 BNatschG heißt: (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten.

Das Landesnaturschutzgesetzt legt darüber hinaus in §15 noch strenger fest, dass es verboten ist, gesetzlich geschützte Biotope zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder deren charakteristischen Zustand zu verändern.

Dennoch wurden an verschiedenen Stellen hunderte gesunde Bäume gefällt oder gestutzt und damit ohne Zweifel die geschützten Biotope durch Entnahme prägender Strukturen in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigt. Die Entnahme der großen Bäume beseitigt die Beschattung und führt damit zu einer starken Aufheizung des Bereichs sowie zur Beeinträchtigung der Wasser-Fauna in den Sommermonaten.

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