Radikaler Kahlschlag bei Niederich am Leimersdorfer Bach

Abgesehen von wenigen Metern Bachlauf bei der Tongrube Leimersdorf, ist auch der hier betroffene Bereich durch §30 BNatschG und §15 LNatschG geschützt. Dessen ungeachtet ließ die Gemeinde hier über eine Strecke von ca. 200m und auf einer Fläche von ca. 2000qm den Bachlauf komplett kahlschlagen. Auch hier fehlte die erforderliche Ausnahmegenehmigung.

Diesmal wurde die Zerstörung des geschützten Bereichs mit der Vermessung des Bachbettes, die im Rahmen des Hochwasserschutzes  notwendig gewesen seien, begründet. Das mit den Vermessungsarbeiten beauftragte Ingenieurbüro präsentiert allerdings u.a. in einem Fernsehbeitrag Messgeräte, die es ermöglichen „unter die Vegetation zu blicken“. Das Ingenieurbüro reagierte auf die Anfrage, warum diese Technik hier nicht angewendet wurde, ausweichend und verwies an die Gemeindeverwaltung.

In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist weder Kritik an der Zerstörung dieses geschützten Biotops zur erkennen, noch die Absicht gegen den Verursacher vorzugehen.

In der Bildergalerie unten sind u.a. Bilder zu sehen, die aus dem Protokoll einer Ortsbeiratssitzung Leimersdorf entnommen wurden. Hier ist offensichtlich das Ingenieurbüro beim Vermessen des Bachlaufs zu sehen, bevor das Gehölz entfernt wurde!