Illegale Fällungen durch die Gemeinde im Biotop bei Eckendorf

Nachdem im Dezember in Holzweiler ein kartiertes Biotop zerstört wurde, veranlasste nun die Gemeinde massenhafte Fällungen von überwiegend kerngesunden Bäumen am Swistbach zwischen der A61 und Eckendorf. Bürgermeister Juchem begründet die Fällungen mit Verkehrssicherung und Hochwasserschutz. Es sei Totholz aus dem Bach entfernt worden und es wäre keine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen, weil darauf geachtet worden sei, dass in dem Biotop keine erhebliche Beeinträchtigung vorgenommen wurde.

Auf Nachfrage teilte die Untere Naturschutzbehörde mit: „Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung Grafschaft wurden die Arbeiten im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt.“ Weiter heißt es: „Der Unteren Naturschutzbehörde wurde zugesichert zukünftig Maßnahmen ähnlichen Umfangs im Vorfeld bekanntzugeben.“ Es ist also davon auszugehen, dass im Gegensatz zu den Fällungen von privater Hand in Holzweiler, hier kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher eingeleitet wurde.

Das Naturschutzgesetz verlangt eindeutig die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Eine solche Genehmigung kann nur aus wichtigem Grund und nur unter Auferlegung von Ausgleichsmaßnahmen erteilt werden. Mit der Bekanntgabe eines illegalen Vorhabens im Vorfeld ist dem Gesetz selbstverständlich nicht Genüge getan.