Abholzung von insgesamt ca. 230 Weiden- und Erlenstämmen rechts und links entlang des Swistbachs über eine Strecke von ca. 400 m und auf einer Fläche von ca. 3000 qm. Ein ehemaliger Landwirt beauftragte eine Firma aus Gelsdorf mit den Fällungen nicht nur auf seinem, sondern auch auf den Grundstücken anderer Eigentümer, wie auch auf Gemeindeeigentum. Das Holz wurde anschließend von der durchführenden Firma als Brennholz für ihre Gewächshäuser verwendet.

Nach dem Einschreiten von Bürgern und der informierten Gemeindeverwaltung wurden von der Unteren Naturschutzbehörde weitere Fällungen ausdrücklich untersagt, nicht aber der Abtransport des Holzes. Die Gemeindeverwaltung hat angeblich Anzeige gegen die Verursacher gestellt und die Untere Naturschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Wenige Wochen darauf war der betreffende ehemalige Landwirt wiederum auf fremden Eigentum zu Gange und gab an, die nun eigenhändig gefällten Bäume „lediglich“ zum privaten Gebrauch als Brennholz zu verwenden. Er habe diesmal telefonisch die Genehmigung vom Leiter der Unteren Naturschutzbehörde erhalten, die Fällungen in diesem geschützten Biotop (auf fremden Eigentum!) durchzuführen.

Es scheinen im Dorf Gerüchte in die Welt gesetzt worden zu sein, ich und/oder andere Bürger aus Holzweiler, die sich für den Erhalt des Biotops eingesetzt haben, hätten den Verursacher angezeigt. Solche Behauptungen sind nicht wahr! Tatsächlich haben wir das Gespräch mit den Beteiligten gesucht, um sie von ihrem falschen und unrechtmäßigen Handeln zu überzeugen!

Bürgermeister Juchem blutete bei Anblick dieser Zerstörungen vor der WDR-Kamera noch das Herz. Nur wenige Wochen darauf hat die Gemeinde selbst die Fällungen einige Kilometer weiter zu verantworten.