Anfrage bzgl. Baumfällungen am Swistbach bei Eckendorf an die Untere Naturschutzbehörde Ahrweiler

Datum der Anfrage: 21.05.2019
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ich bitte im Rahmen des Landestransparenzgesetzes bzgl. der von der Gemeinde Grafschaft beauftragten Abholzungen am Swistbach zwischen Vettelhoven und Eckendorf im Februar 2019 freundlich um Auskunft zu folgenden Fragen:

Wurde die Untere Naturschutzbehörde vor den beabsichtigen Arbeiten in den nach §30 BNatschG und nach §15LNatschG geschützten Biotop von der Gemeinde Grafschaft informiert?
Hat die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragt?
Wurde eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt?

Teilen Sie mir doch bitte außerdem mit, welcher Diplom-Ingenieur der Landespflege den Bachlauf vorab beurteilt und die durchzuführenden Arbeiten festgelegt und welches Fachunternehmen die Arbeiten dann durchgeführt hat. Bitte sende Sie mir evtl. vorhandener Dokumentationen von Landespfleger und dem betreffenden Fachunternehmen zu.

Sollten dem Informationsanspruch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
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Antwort des Adressaten: Am 17.06.2019 :

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urlaubsbedingt komme ich erst heute zur Beantwortung Ihrer Anfrage.
Die Untere Naturschutzbehörde war über die beabsichtigten Arbeiten nicht informiert, eine Ausnahmegenehmigung wurde nicht beantragt.
Richten Sie Ihre weitergehenden Fragestellungen daher bitte unmittelbar an die Gemeindeverwaltung Grafschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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